Anmerkungen der FDP zum Thema Kindergartengebühren

Seit einigen Monaten beschäftigt sich der Gemeinderat intensiv mit einer Neuordnung der Strukturen und Gebühren bei der Kinderbetreuung. Da wir in Hemmingen eine überaus große Vielfalt an Betreuungsmodellen haben, gekoppelt mit sehr niedrigen Gebühren im Vergleich zum Umfeld, musste dieses Thema im Zusammenhang mit zurückgehenden Gemeindeeinnahmen angegangen werden.

Zu der vorbesprechenden Verwaltungsausschusssitzung am 4. 7. 2017 und der beschließenden Sitzung des Gemeinderats am 18. 7. 2017, die jeweils öffentlich waren, wurde, wie immer, im Gemeindeblatt eingeladen und die Sitzungsunterlagen waren im Internet und in der Bibliothek einzusehen. Leider war bei beiden Sitzungen die Bürgerbeteiligung nur spärlich.

Die Kinderbetreuung im Vorschulalter in der Gemeinde Hemmingen kostet im Jahr knapp 5 Mio. €. 4 Mio. € davon sind Personalkosten, 1 Mio. € sind umgelegte Abschreibungskosten und Verwaltungsaufwand.

Die Elternbeiträge decken bisher nur knapp 10 % dieser Kosten. Das Land übernimmt vereinbarungsgemäß 20%. Damit bleiben für die Gemeinde Hemmingen immerhin 70%.

Laut Empfehlung der Trägerverbände (kommunale Landesverbände und kirchliche Kindergartenträger) wird aber bei der Finanzierung der Kinderbetreuung ein Anteil der Gemeinde von 60% und ein Eigenanteil der Eltern von 20% empfohlen. Wie Sie sehen, sind wir davon weit entfernt. Und auch, wenn jetzt die Gebühren um 10% erhöht werden, so erhöht sich der Elternanteil doch nur auf 11%!

Unsere Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren den Luxus geleistet, zwei Geschwisterbonusmodelle gleichzeitig anzuwenden- das Badische und das Württembergische Modell (mehrere Geschwister in einer Einrichtung und Anzahl der Kinder in einer Familie). Die neue Kindergartengebührenordnung richtet sich jetzt nur noch dem Württemberger Modell (Anzahl der Kinder in einer Familie). Für Alleinerziehende gibt es Sondertarife.

Die Ganztagesbetreuung (GT) wird generell auf GT 5 (= 5 Tage) umgestellt. Bisher gab es durch die Wahlmöglichkeit 2, 3 oder 5 Tage einen im Verhältnis zur Nutzung (verursacht durch gesetzliche Vorgaben) unverhältnismäßig großen Personaleinsatz und eine unübersichtlich und schwer zu handhabende Kosten- und Gebührenstruktur. Dieses wurde jetzt vereinfacht und transparenter gestaltet. Damit die Familien sich darauf einstellen können, gilt diese Regelung erst ab dem 1. 1. 2018.

Für Familien, für die die Erhöhung der Betreuungsgebühren eine massive Mehrausgabe bedeutet, (hier schließen wir uns gerne dem Vorschlag der CDU an) sehen wir die Idee eines Familienpass III mit der Deckelung des Mehrbetrags für 1 Jahr als sinnvolle Hilfe an.

Nur schweren Herzens beschließen wir die Erhöhung von Gebühren, die doch ausschließlich Familien betreffen. Aber im Zusammenhang mit stetig steigenden Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen (2009 sogar gesenkten und im Kreisvergleich sehr niedrigen Gebühren) auf der einen Seite und zurückgehenden Einnahmen der Gemeinde auf der andern Seite, dabei mit dem wichtigen Ziel, unseren Kindern eine schuldenfreie Kommune zu hinterlassen, bitte ich Sie um Verständnis für diese maßvolle Erhöhung.

Nicht zuletzt ist es unser erklärtes Ziel, das hohe Niveau in unseren Kindertagesstätten zu erhalten, sowohl auf Seiten der Mitarbeiter, als auch bei der Ausstattung der Einrichtungen. Das kommt jetzt direkt Ihren Kindern zugute.

Für die FDP Hemmingen

Barbara von Rotberg

Allen Hemmingerinnen und Hemmingern – groß und klein- wünschen wir wunderschöne und erholsame Sommerferien!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.Erforderliche Felder sind mit * markiert