Zur Gebührenerhöhung in den Kindertagesstätten

Bei der kommunalen Runde wurde auch das Thema Erhöhung der Elternbeiträge diskutiert. Verständnis wurde dafür geäußert, dass die Stadt die Elternbeiträge für die Regelbetreuung im Kindergarten um 5% erhöht. Kritik wurde aber an der Erhöhung der einkommensabhängigen Elternbeiträge erhoben. Familien mit einem höheren Einkommen zahlen zukünftig 45% mehr als im Grundtarif. Auch für die Abschaffung der Geschwisterkindregelung, wonach das zweite Kind nur die Hälfte bezahlt, wurde ebenfalls wenig Verständnis geäußert.

Die Differenzierung der Elternbeiträge nach dem Einkommen ist willkürlich, weil die Stadt in anderen Bereichen keine einkom-mensabhängige Gebührenstaffelung vorsieht. Bspw. zahlt jeder Nutzer im Schwimmbad das gleiche Entgelt. Bei anderen Gebühren orientiert sich die Stadt an den Umlandgemeinden. Die erheben regelmäßig entsprechend der Vorgabe des Städte- und Gemeindetages keine derart hohe Zuschläge auf die Elternbeiträge bei höherem Einkommen.

Die Differenzierung nach dem Einkommen ist leistungsfeindlich, weil von jedem zusätzlich verdienten Euro immer weniger für die Familien übrig bleibt. Zum Zweck des Sozialausgleichs gibt es in unserem Land eine progressive Einkommensbesteuerung. Einkommensabhängige Elternbeiträge für die Kinderbetreuung führen deshalb zu einer doppelten Inanspruchnahme der Betroffenen.

Die Erhöhung der einkommensabhängigen Elternbeiträge ist frauenfeindlich, weil sie systematisch der Erwerbstätigkeit von Frauen entgegen wirkt. Arbeiten lohnt sich nur noch für Spitzenverdienerinnen. Verdient ein Arzt, der mit einer Krankenschwester verheiratet ist, € 8.000 im Monat, dann rechnet sich für sie eine Wiederaufnahme der Arbeit finanziell nicht mehr.

Die vorgeschlagene Erhöhung der einkommensabhängigen Elternbeiträge ist familienfeindlich, weil die Stadt den Ausbau der Kleinkinder- und der Ganztagsbetreuung im Kindergarten mit übermäßig hohen Gebühren konterkariert. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass der Schlüssel zu einer höheren Geburtenrate im Ausbau der Kinderbetreuung liegt. So liegt die Geburtenrate in Frankreich bei 2 Geburten pro Frau, während sie in Deutschland bei 1,47 Geburten pro Frau liegt.

Deshalb wurde in der kommunalen runde ein einheitlicher moderaten Elternbeitrag für die Ganztagsbetreuung in der Krippe und im Kindergarten gefordert, verknüpft mit einem 50% Abschlag für Familienpassinhaber und Alleinerziehende. Neben der Einsparung von Bürokratiekosten könnte sich die Stadt dann wieder zu Recht familienfreundlich nennen, und nicht zuletzt würde die öffentliche Hand mehr Einkommensteuer einnehmen.

Peter Ott

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