Ab sofort können die Bürger und Bürgerinnen in den Rathäusern in Baden-Württemberg per Unterschrift ihre Unterstützung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ kundtun. Erfolgreich wäre diese Volksbegehren im Falle, dass 10% der Wahlberechtigten (ca. 770 000) unterschreiben würden.
Erfolg heißt, dass es dann zu einer Abstimmung über den Inhalt des Volksbegehrens im Landtag käme. Im Falle von dessen Zustimmung käme es zu der angestrebten Änderung des Wahlrechts. Sollte der Landtag die Initiative ablehnen, müsste es zu einer Volksabstimmung kommen. Das von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiierte Volksbegehren wird auch von der FDP unterstützt.
Was beinhaltet dieses Volksbegehren? Oder: Wie wird dann der Landtag kleiner?
Der heutige Landtag umfasst 154 Abgeordnete. Mit dem Wahlrecht, wie es für die kommende Landtagswahl in 2026 zur Anwendung kommen soll, könnten es sogar bis zu 220 (!) werden, je nach Verteilung der Zweitstimmen (Verhältniswahl).
Heute wird der Landtag von Baden-Württemberg in 70 Wahlkreisen gewählt, also mit 70 Direktkandidaten. Darüber hinaus hat er eine Mindestgröße von 120 Abgeordneten. Diese 120 werden nach der prozentualen Verteilung der Stimmen für die Parteien bestimmt. Da die 70 Direktkandidaten in jedem Fall in den Landtag kommen, kann es passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihrem prozentualen Stimmenanteil entspricht. Dann dürfen die anderen Parteien entsprechend ihrem prozentualen Stimmenanteil mehr Abgeordnete in den Landtag entsenden. Dies ist heute der Fall (Wahl 2021). Bei der nächsten Landtagswahl 2026 wird es ein Zweistimmen-Wahlrecht analog der Bundestagswahl geben. Dies würde aber prinzipiell nichts an der Größe des Landtags ändern.
Das Volksbegehren beinhaltet im Kern eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate. Statt der 70 Landtagswahlkreise sollen die 38 Bundestagswahlkreise auch für die Landtagswahl zur Anwendung kommen.
Um das Gewicht der Direktmandate und damit der Persönlichkeitswahl entsprechen der Landesverfassung zu erhalten, soll die Mindestgröße des Landtags 68 statt 120 Abgeordnete betragen. Heute ist die tatsächliche Anzahl der Abgeordneten mit 152 größer ist als die erforderliche Mindestgröße von 120. Es ist folglich zu erwarten, dass auch eine Mindestgröße von 68 zu einer tatsächlichen Größe darüber führen würde, in jedem Fall jedoch deutlich unter der heutigen Größe des Landtags.
Damit wäre das Ziel des Volksbegehrens deutlich erfüllt
Mitmachen & Unterstützen:
Wir von der FDP Hemmingen unterstützen die Initiative und wollen ein Aufblähen des Landtags verhindern.
Wir bitten Sie alle, das Volksbegehren durch Ihre Unterschrift zu unterstützen.
Unterschreiben Sie im Rathaus im Einwohnermeldeamt zu den üblichen Öffnungszeiten.
Hier liegen die Unterschriftlisten vom 11.09.- 10.12.2024 aus.
Es ist kein Termin nötig, aber vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht.
Ihre FDP Hemmingen